BAUZENTRO

Nutzungsbedingungen

BAUZENTRO · CALJM AG · Fassung: Entwurf vom 13. Oktober 2026

ENTWURF — noch nicht in Kraft. Der Text ist juristisch prüfen zu lassen; Angaben in eckigen Klammern wie [PREIS] oder [KÜNDIGUNGSFRIST] sind noch festzulegen.

1. Gegenstand

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Anwendung BAUZENTRO durch ein Architektur- oder Bauleitungsbüro (das «Büro»). BAUZENTRO wird betrieben von der CALJM AG, Kirchweg 1, 8964 Rudolfstetten (die «Betreiberin»).

Mit der Zustimmung einer Administratorin oder eines Administrators des Büros gelten sie für das ganze Büro und alle seine Benutzer. Ein unterzeichneter Lizenzvertrag geht diesen Bedingungen vor.

2. Leistungsumfang

BAUZENTRO wird als Dienst über das Internet bereitgestellt (Software as a Service). Das Büro erhält für die Dauer des Vertrags das nicht übertragbare Recht, die gebuchten Module mit der vereinbarten Zahl von Benutzern zu nutzen. Welche Module gebucht sind, steht in BAUZENTRO unter Einstellungen › Module.

Die Betreiberin betreibt die Anwendung auf Servern in der Schweiz (cloudscale AG, Rechenzentren in der Schweiz), sichert die Daten täglich, bewahrt die Sicherungen 30 Tage auf und entwickelt BAUZENTRO laufend weiter. Funktionen können sich dabei ändern; wesentliche Einschränkungen gebuchter Module kündigt die Betreiberin vorher an.

Nicht zum Leistungsumfang gehören die Dienste Dritter, mit denen BAUZENTRO verbunden werden kann — namentlich Microsoft 365, die Daten der CRB und Dienste von Bund und Kantonen. Für diese gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

Unterstützung gibt es per E-Mail an kunden@bauzentro.ch, werktags von 07.30 bis 17.30 Uhr. Einrichtung, Schulung und Datenübernahme darüber hinaus nach Vereinbarung.

3. Verfügbarkeit

Die Betreiberin bemüht sich um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb, sichert aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Neue Fassungen werden in der Regel abends aufgespielt; kurze Unterbrüche sind dabei möglich. Bei Störungen informiert die Betreiberin das Büro und behebt sie so rasch wie möglich.

4. Pflichten des Büros

Das Büro legt seine Benutzer selbst an, hält Zugangsdaten geheim und sperrt Zugänge von Personen, die das Büro verlassen. Es ist für die Inhalte verantwortlich, die es in BAUZENTRO erfasst, und dafür, dass es sie bearbeiten und weitergeben darf.

Verbindet das Büro BAUZENTRO mit seinem eigenen Microsoft 365, erteilt es die nötigen Rechte selbst und trägt die Verantwortung für sein Verzeichnis.

5. Daten des Büros

Die Daten, die das Büro in BAUZENTRO erfasst oder hochlädt, gehören dem Büro. Die Betreiberin bearbeitet sie nur, soweit es für den Betrieb, die Sicherung, die Fehlerbehebung und die Unterstützung des Büros nötig ist, und gibt sie nicht an Dritte weiter.

Jedes Büro sieht nur seine eigenen Daten. Eigens erfasste Firmenadressen fliessen nur mit Einwilligung des Büros in den gemeinsamen Adresspool; die Einwilligung lässt sich in den Einstellungen widerrufen. Adressen von Privatpersonen werden nie geteilt.

6. Auftragsbearbeitung nach DSG

Für Personendaten ist das Büro verantwortlich; die Betreiberin bearbeitet sie in seinem Auftrag (Art. 9 DSG) und nur nach seinen Weisungen. Sie schützt die Daten mit angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen (Art. 8 DSG), wie sie in der Datenschutzerklärung beschrieben sind.

Die Betreiberin zieht Unterauftragsbearbeiter nur bei, wenn sie gleichwertigen Pflichten unterstehen; aktuell: die cloudscale AG, Zürich (Rechenzentrum in Lupfig für den Betrieb, verschlüsselte Sicherung ausser Haus in Rümlang). Sie meldet dem Büro eine Verletzung der Datensicherheit unverzüglich, damit es seinen Pflichten nach Art. 24 DSG nachkommen kann, und unterstützt es bei Auskunfts- und Löschbegehren.

7. Daten der CRB

NPK Bau, BKP und eBKP sind urheberrechtlich geschützte Werke der CRB, Zürich. BAUZENTRO zeigt und verarbeitet sie nur für Büros, die selbst eine gültige Lizenz der CRB besitzen, und nur in deren Umfang. Es gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CRB.

Das Büro meldet seine CRB-Kundennummer und Lizenzen in BAUZENTRO an und ist dafür verantwortlich, dass seine Nutzung durch die Lizenz gedeckt ist. Fällt die Lizenz weg, sperrt BAUZENTRO den Zugang zu den Daten der CRB; die eigenen Leistungsverzeichnisse des Büros bleiben erhalten.

8. Preise und Zahlung

Abgerechnet wird nach der Zahl der aktiven Benutzer des Büros, in Stufen: «Solo» für einen Benutzer, «Team 4» für bis zu vier, «Team 7» für bis zu sieben und «Team 10» für bis zu zehn Benutzer; für mehr Benutzer gilt das Paket «Unternehmen» nach Vereinbarung. Massgebend ist die Zahl der aktiven Benutzerkonten am letzten Tag des Monats; sie steht für das Büro jederzeit in BAUZENTRO unter Einstellungen › Benutzer.

Die Preise je Monat: Solo CHF 149 (100 GB Speicher inbegriffen), Team 4 CHF 449 (300 GB), Team 7 CHF 749 (600 GB), Team 10 CHF 990 (1 TB); Unternehmen auf Anfrage, Speicher nach Vereinbarung. Zahlbar innert 10 Tagen. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

Belegt das Büro dauerhaft mehr Speicher, als sein Paket enthält, weist die Betreiberin darauf hin; das Büro kann Daten entfernen oder ins nächste Paket wechseln.

Die Betreiberin kann die Preise mit einer Ankündigung von 60 Tagen auf den Beginn einer neuen Rechnungsperiode anpassen; das Büro kann in diesem Fall auf das Inkrafttreten hin kündigen.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen nach einer Mahnung kann die Betreiberin den Zugang des Büros auf Lesen beschränken, bis die Rechnung bezahlt ist.

9. Haftung

Die Betreiberin haftet für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Diensten Dritter ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz es zulässt. Im Übrigen ist die Haftung auf die Vergütung begrenzt, die das Büro in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadenereignis bezahlt hat.

BAUZENTRO ist ein Werkzeug. Berechnungen, Ausschreibungen, Verträge und Rechnungen, die damit entstehen, prüft das Büro in eigener fachlicher Verantwortung.

10. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Büros und läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens aber ein Jahr. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, frühestens auf das Ende des ersten Vertragsjahrs. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

11. Datenexport bei Austritt

Bis zum Vertragsende kann das Büro seine Daten jederzeit selbst herausholen. Auf Verlangen übergibt die Betreiberin dem Büro innert 30 Tagen nach Vertragsende einen vollständigen Export in gängigen Formaten (Tabellen als CSV oder Excel, Dokumente als PDF, hochgeladene Dateien im Original).

Danach löscht die Betreiberin die Daten des Büros; aus den Sicherungen verschwinden sie spätestens nach 30 Tagen. Dateien, die im Microsoft 365 des Büros liegen, bleiben ohnehin beim Büro.

12. Änderungen dieser Bedingungen

Die Betreiberin kann diese Bedingungen ändern. Eine neue Fassung wird beim nächsten Anmelden einer Administratorin oder eines Administrators zur Zustimmung vorgelegt; wer nicht zustimmen will, kann den Vertrag auf das Inkrafttreten hin kündigen.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bremgarten AG.

Datenschutzerklärung